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Prüfungspflichten bei Übernahme von Presseartikeln

3 November, 2008 (02:34) | Urteile | By: jens.ferner

Es dürfte der Regelfall beim Bloggen sein: Basis des Artikels (der letztlich vor allem eine eigene Meinung und weniger Fakten transportiert) ist ein Presse-Artikel. Frage: Wenn man nun Ausschnitte aus einem Presseartikel kopiert und kommentiert, wobei sich im Nachhinein herausstellt, dass der Artikel fehlerhaft (und man selbst im guten Glauben) war - muss man dafür einstehen?

Das LG Berlin (AZ 27 O 829/08) sagt nein. Denn zwar gibt es hohe Sorgfaltspflichten für die Presse, aber eben nicht für Privatpersonen: Vollkommen zu Recht hebt das LG Berlin (unter Rücksichtnahme auf die ständige Rechtsprechung des BverfG) die Bedeutung des Art.5 GG (Meinungsäusserungsfreiheit) hervor und stellt klar, dass eben diese Freiheit faktisch nicht existieren würde, wenn jeder für schlecht recherchierte Zeitungsartikel einstehen müsste, die er (im guten Glauben) übernimmt.

Update: Das Urteil gibt es inzwischen im Volltext hier bei MIR.