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Fehlende Steuernummer im Impressum ist abmahnfähig

25 Mai, 2009 (08:18) | Urteile | By: jens.ferner

Das OLG Hamm (4 U 213/08) hat entschieden, dass die fehlende Angabe einer vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer nach UStG abmahnfähig ist, selbiges gilt für eine fehlende Angabe der Handelsregister-Nummer. Dabei trägt das Gericht den Bedenken, dass jedenfalls die Umsatzsteuer-ID wenigr dem Verbraucher als vielmehr dem Fiskus dient, sieht sich aber in seiner Entscheidung hinsichtlich der Steuer-ID gebunden:

Gegen die Annahme eines Bagatellverstoßes spricht hier, wie zuvor bereits ausgeführt, jedoch entscheidend, dass sich das Gericht als Rechtsprechungsorgan nicht erheben und abweichend von den europarechtlichen Vorgaben nunmehr aus eigener Machtvollkommenheit entscheiden kann, dass die geforderten Angaben eben doch unwesentlich und von daher nicht zu ahnden sind.

Vorher zum Thema Impressum:

Impressumpflicht bei Twitter?

11 April, 2009 (18:48) | Recht allgemein | By: jens.ferner

RA Henning Krieg äußert in der Computerwoche (zu lesen hier), dass es natürlich eine Impressumspflicht bei Twitter gibt. Ich stimme dem zu und gebe das hier so weiter, aber mit einschränkenden Anmerkungen:

  1. Im Regelfall wird man kein Problem haben, bei den Twitter-Accounts die Privatheit(Familiäre Anwendung) festzustellen, die man braucht um die Impressumspflicht nach TMG auszuschließen. Ausgenommen natürlich Corporate-Tweets.
  2. Ich bin - damit stehe ich aber alleine auf weiter Flur - Vertreter der Auffassung, dass man den Begriff des “Diensteanbieters” im TMG restriktiv subsumieren muss. Gerade bei Twitter werden die Tweets fest in eine Umgebung mit Suchfunktion und Syndicate-Funktion eingebunden, wobei der einzelne Nutzer gar keine Option hat, den Dienst insgesamt zu aktivieren oder deaktivieren, die volle Kontrolle liegt alleine bei Twitter (Dies nutze ich als Ausschlusskriterium, um Nutzer und Betreiber zu unterscheiden).
    Bei genauer Betrachtung habe ich kein Problem, den twitternden Nutzer lediglich als Nutzer anzusehen und “Twitter” als alleinigen Betreiber, der sich die Inhalte zu eigen macht und deswegen mit den Pflichten eines Betreibers konfrontiert ist.

Als Beispiel zu oben (2) kann eBay herhalten: Wer hier als Privatperson verkauft, muss ja auch kein Impressum herhalten - Interessanterweise stört das bis heute niemanden und ist gängige Praxis. Selbst die gewerblichen Verkäufer werden nicht am TMG sondern an der BGB-InfoV und den Widerrufsregeln gemessen. Ich stelle insofern zwischen eBay und sonstigen Diensten immer wieder fest, das mit zweierlei Maß gemessen wird.

Oder als anderer Vergleich: Niemand würde in einem Forum verlangen, dass die Foren-Teilnehmer nur schreiben dürfen, wenn sie ein Impressum hinterlegen. Genau genommen würde eine solche Pflicht gegen §13 VI TMG (Pflicht der Ermöglichung der anonymen Nutzung) verstoßen.

Daher, alles in allem: Für mich kein Grund zur Aufregung, ein kleiner Sturm im Wasserglas. Wenn es denn überhaupt einer wird.

Update: RA Stadler sieht es bei der Frage ebenso. Er vertritt die Ansicht der engen Auslegung in einem aktuellen Beitrag, hier zu lesen und führt dies in seinem Werk “Haftung im Internet” aus. Ich werde berichten, wenn weitere Juristen der restriktiven Auslegung folgen - insbesondere da dies mehrmals im TMG von Bedeutung sein kann.

Update2: RA Lapp nimmt die andere Seite ein, leider ohne auf die wesentlichen Argumente von mir oder RA Stadler einzugehen.

Streit um Domainnamen ahd.de

21 Februar, 2009 (20:48) | Urteile | By: jens.ferner

Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.

Die Klägerin, die ihren Kunden die Ausstattung mit Hard- und Software anbietet, benutzt seit Oktober 2001 zur Bezeichnung ihres Unternehmens die Abkürzung “ahd”. Die Beklagte (eine GmbH) hat mehrere tausend Domainnamen auf sich registrieren lassen, um sie zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, darunter seit Mai 1997 auch den Domainnamen “ahd.de”. Vor dem Sommer 2002 enthielt die entsprechende Internetseite nur ein “Baustellen”-Schild mit dem Hinweis, dass hier “die Internetpräsenz der Domain ahd.de” entstehe. Danach konnten unterschiedliche Inhalte abgerufen werden, jedenfalls im Februar 2004 auch Dienstleistungen der Beklagten wie z.B. das Zurverfügungstellen von E-Mail-Adressen oder das Erstellen von Homepages. Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Nutzung der Bezeichnung “ahd” für das Angebot dieser Dienstleistungen zu unterlassen und in die Löschung des Domainnamens einzuwilligen. Landgericht und Oberlandesgericht haben der Klage stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, die Benutzung der Bezeichnung “ahd” für die genannten Dienstleistungen zu unterlassen. Hinsichtlich der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung des Domainnamens “ahd.de” hat er das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Aktualisierte Studie zu aktuellen Abmahnungen

16 Februar, 2009 (10:03) | Recht allgemein | By: jens.ferner

Das Shopbetreiber-Blog macht darauf aufmerksam, dass Trusted Shops eine aktuelle Umfrage zum Thema “Abmahnungen im Internet” publiziert hat, die das Thema Abmahnungen bei Online-Shops beleuchtet. Die wesentlichen Ergebnisse:

  1. Abmahnungen sind weiterhin ein Alltagsühänomen, man sollte sich also nicht “sicher” fühlen
  2. Bei den Abmahnungen ist die “Widerrufsbelehrung” weiterhin/wieder auf Platz 1
  3. Das neue Muster zur Widerrufsbelehrung war noch nicht Gegenstand von Abmahnungen

Die Studie gibt es hier als PDF. Dazu die Anmerkung: In den letzten Wochen muss ich häufiger Dinge über das Internet bestellen. Dabei fällt mir auf, dass bei über 20 Bestellungen kein einziger Shop eine vernünftige Widerrufsbelehrung geboten hat.

Teilweise bin ich sogar über eigene Konstrukte gestolpert, die vier verschiedene “oder” enthielten, ab wann die 2 Wochen Frist zu laufen beginnen soll.

Interessant dabei: Wenn man die Shopbetreiber höflich darauf aufmerksam macht, dass sie blödsinn machen, erntet man entweder gar keine oder eine schnippige Antwort. Aufgrund der Erfahrung der letzten jahre, speziell dem Verhalten von Shop-Betreibern die gerade nicht abgemahnt sondern nur hingewiesen werden, muss ich zugeben, dass sich meine Einstellung zur Abmahnung gegenüber kommerziellen Shopbetreibern drastisch verändert hat.

Rechtsprechung: (Keine) Störerhaftung des Admin-C (Update)

11 Februar, 2009 (11:40) | Urteile | By: jens.ferner

Seit langem streitet man sich, ob und wie der Admin-C bei einer Domain (als Störer) haften soll. Das OLG Köln (6 U 51/08) hat im August entschieden, dass ein Admin-C grundsätzlich nicht als Störer heranzuziehen ist. Das Urteil ist in mehrlei Hinsicht nützlich. Ebenso nun auch das OLG Düsseldorf (I-20 U 1/08) und auch das LG Stuttgart (41 O 101/08 KfH) die Haftung, dazu eine Anmerkung in der JurPC, die man aber wohl kritisch sehen muss. Die Entscheidung des LG Stuttgart muss zudem im Zusammenhang mit einer früheren des OLG Stuttgart gesehen werden (dazu unten in der Rechtsprechungsübersicht).

Update: Das LG Berlin (15 O 957/07) geht sogar soweit und hat bei einer “Vertipp-Domain” den Admin-C neben der Störerhaftung direkt zu Schadensersatz verurteilt. Auch das OLG Koblenz (6 U 730/08) bejaht die Haftung des Admin-C, sofern der eingetragene Admin-C in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat (sprich: Sich eintragen lassen hat).

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Impressumspflicht bei Webseiten

25 Januar, 2009 (17:29) | Recht allgemein | By: jens.ferner

Unter Berücksichtigung des neuen Telemediengesetzes, Rundfunkstaatsvertrages gibt es hier eine kurze Übersicht über das womit man rechnen muss beim Impressum – und womit nicht.

Hinweis: Dies ist eine Zusammenstellung älterer Artikel zum Thema Impressumspflicht und Telemediengesetz, die ich schrittweise aufarbeiten werde. Daher den Artikel mit Vorsicht konsumieren, er wird schrittweise überarbeitet und nach jeder Überarbeitung markiert.

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Ist das Akismet-Plugin rechtswidrig?

16 Januar, 2009 (07:02) | Allgemein | By: jens.ferner

Zu der Frage steht hier was im DSB-Blog. Mein aktuelles Fazit:

  1. Die Frage ist begründet
  2. Eine Panik ist nicht nötig

Lesetipp: Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers

21 Dezember, 2008 (22:47) | Recht allgemein | By: jens.ferner

Bei MIR findet sich ein interessanter und anspruchsvoller Artikel zum Thema “Zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers für fremde Inhalte”. Es handelt sich um eine Gesamtdarstellung der aktuellen Rechtsprechung.

Darstellung zum “Hackerparagraphen”

20 Dezember, 2008 (13:59) | Recht allgemein | By: jens.ferner

Ich habe, aus aktuellem Anlass, eine Darstellung zum §202c StGB (dem so genannten “Hackerparagrafen”) erstellt, zu finden hier.

Leider ist die Zeit zu knapp, um mehr dazu zu schreiben - vielleicht findet der ein oder andere Jurist die Idee aber reizvoll und bringt noch was dazu. Dabei finde ich die Idee (in meiner Darstellung am Ende, vor (3)) interessant, den §202c StGB im Rahmen des Integritäts-Grundrechts auszulegen.

Stadtplanausschnitte

5 Dezember, 2008 (18:30) | Recht allgemein | By: jens.ferner

Kurz und Bündig: Weiterhin gilt, dass man keine fremden Stadtplanausschnitte auf der eigenen Webseite zeigt. Infos dazu bei MIR.